Die hausärztliche Versorgung
für die Menschen in Freudenberg und Umgebung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Sie jederzeit die optimale medizinische Versorgung erhalten. Gerne übernehmen wir die allgemeinmedizinische Versorgung der Familie ab dem Alter von 14 Jahren. Als Ihre Hausärztin kombiniere und koordiniere ich daher alle für Sie notwendigen, auch fachärztlichen, diagnostischen und therapeutischen Behandlungen, sinnvolle Vorsorge- und Kontrollmaßnahmen sowie Heilmethoden.
Bei jeder Art von Beschwerde und Problem bin ich Ansprechpartnerin für Sie. Und das nicht nur als ärztliche Beraterin, sondern auch als Vertraute mit den großen und kleinen Sorgen des Patientenalltags. Es freut uns, wenn wir als Praxisteam Ihr soziales Umfeld einschließlich der familiären und häuslichen Situationen kennen. Denn auf dieser Basis eines langfristigen Vertrauensverhältnisses und einer genauen Kenntnis der individuellen Krankheitsgeschichte entscheiden wir stets gemeinsam und im Gespräch über notwendige Diagnose- und Therapiemaßnahmen.
Vor jedem Gang, den Sie zum Facharzt unternehmen, stellen wir Ihnen gerne in der Praxis einen Überweisungsschein aus. Somit ist in diesem Falle gewährleistet, dass über jede Untersuchung und Behandlung ein Bericht vorliegt und die vollständige Krankengeschichte nachvollziehbar ist. Dadurch können dann auch weiterführende und passende Therapiemaßnahmen gezielter vorgenommen werden.
Von der Diagnostik bis zur Therapie: Hier erfahren Sie alles über die Leistungen, die wir für Sie erbringen können. Neben der kassenärztlichen Leistung der hausärztlichen Versorgung bieten wir nämlich noch eine ganze Reihe an individuellen Leistungen, die als „Selbstzahlerleistungen“ abgerechnet werden. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind daher Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung gehören. Diese werden in Orientierung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung gestellt.
Denn die Krankenkassen sind im Rahmen des Sozialrechtes verpflichtet, nur solche Leistungen zu erstatten, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das notwendige Maß nicht überschreiten.“ (SGB V § 12). Uns Ärzten sind nach diesen Regeln eine Vielzahl an Auflagen gegeben worden. So gibt es ein Budget bei Heilmitteln, zum Beispiel für Physiotherapie. Wenn Sie- als Versicherungsnehmer- mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen, wird diese Ihnen zumeist mitteilen, dass der Arzt Ihnen annähernd "alles" aufschreiben kann, wenn es gerechtfertigt ist. Auch bei Medikamenten muss selbstverständlich- primär aufgrund Ihrer für mich im Vordergrund stehenden Gesundheit, aber auch wegen der Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV Westfalen-Lippe) -, eine adäquate Indikation und somit eine Diagnose vorliegen, um das Rezept als Kassenleistung ausstellen zu dürfen. Dazu müssen mir natürlich wichtige Vorbefunde zur Ansicht zur Verfügung stehen, um Sie optimal zu versorgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein verschreibungspflichtiges Medikament ggfs. auf einer privaten Verordnung rezeptiert wird.
Die Möglichkeiten der modernen Medizin und auch der traditionellen Erfahrungsheilkunde gehen aber weit darüber hinaus. Deshalb bieten wir Ihnen eine Auswahl von Leistungen, die für Sie persönlich einen hohen Nutzen haben können, jedoch von den Krankenkassen nicht erstattet werden, als „Selbstzahlerleistungen“ an.
All diese Leistungen werden erst nach einer ausführlichen ärztlichen Beratung und einem Kostenvoranschlag erbracht.