👐 Osteopathie – Information & Vorgehen in unserer Praxis
🔍 Ärztliche Empfehlung für osteopathische Behandlung
Wenn Sie eine osteopathische Mitbehandlung in Erwägung ziehen, prüfen wir zunächst sorgfältig, ob aus ärztlicher Sicht eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt.
✅ Liegt diese vor und wünschen Sie die Behandlung, stellen wir Ihnen eine schriftliche Empfehlung für die osteopathische Therapie aus.
Bitte beachten Sie:
🔸 Osteopathie ist keine Kassenleistung, sondern eine Privatleistung.
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten – bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Kasse.
📄 Sie haben bereits osteopathische Behandlungen begonnen?
Wenn Sie bereits Termine bei einer Osteopathie-Praxis vereinbart oder wahrgenommen haben und nachträglich um eine ärztliche Empfehlung bitten, gelten folgende Hinweise:
🔹 Bitte reichen Sie einen aussagekräftigen, gut lesbaren Bericht des Osteopathen ein.
Dieser sollte unbedingt enthalten:
- Den Grund der Vorstellung
- Einen strukturierten Erstbefund
- Die festgestellten funktionellen Störungen oder Beschwerden
Nur wenn diese Informationen vollständig vorliegen, können wir eine ärztliche Einschätzung vornehmen.
🧩 Entscheidung im Gesamtkontext
In Kombination mit:
- dem Bericht der osteopathischen Praxis
- der bei uns erhobenen Anamnese
- sowie dem klinischen Befund
entscheiden wir individuell, ob osteopathische Verfahren aus unserer Sicht sinnvoll und medizinisch vertretbar sind.