👐 Osteopathie – Information & Vorgehen in unserer Praxis

🔍 Ärztliche Empfehlung für osteopathische Behandlung

Wenn Sie eine osteopathische Mitbehandlung in Erwägung ziehen, prüfen wir zunächst sorgfältig, ob aus ärztlicher Sicht eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt.

Liegt diese vor und wünschen Sie die Behandlung, stellen wir Ihnen eine schriftliche Empfehlung für die osteopathische Therapie aus.

Bitte beachten Sie:
 🔸 Osteopathie ist keine Kassenleistung, sondern eine Privatleistung.
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten – bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Kasse.


📄 Sie haben bereits osteopathische Behandlungen begonnen?

Wenn Sie bereits Termine bei einer Osteopathie-Praxis vereinbart oder wahrgenommen haben und nachträglich um eine ärztliche Empfehlung bitten, gelten folgende Hinweise:

🔹 Bitte reichen Sie einen aussagekräftigen, gut lesbaren Bericht des Osteopathen ein.
Dieser sollte unbedingt enthalten:

  • Den Grund der Vorstellung
  • Einen strukturierten Erstbefund
  • Die festgestellten funktionellen Störungen oder Beschwerden

Nur wenn diese Informationen vollständig vorliegen, können wir eine ärztliche Einschätzung vornehmen.


🧩 Entscheidung im Gesamtkontext

In Kombination mit:

  • dem Bericht der osteopathischen Praxis
  • der bei uns erhobenen Anamnese
  • sowie dem klinischen Befund
    entscheiden wir individuell, ob osteopathische Verfahren aus unserer Sicht sinnvoll und medizinisch vertretbar sind.