Lesen Sie gerne nachfolgende informationen um auf den besuch in unserer Praxis bestmöglich vorbeitet zu sein
Allgemeines
Es erreicht uns regelmäßig eine Vielzahl an Attest- und Gutachtenanfragen. Auf folgende Dinge möchten wir freundlich hinweisen:
- Im Zusammenhang mit Strafanzeigen, Sorgerechtsstreit usw. wird, sollte eine ärztliche Stellungnahme erwünscht oder notwendig sein, die entsprechende Institution (Gericht, Polizei, Landratsamt, Arbeitsamt o.a.) uns dies über ein offizielles Anschreiben, ggf. auch über ein standardisiertes Formular kundtun.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass deren Anfertigung je nach Anliegen durchaus Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Bearbeitungsreihenfolge erfolgt nach internen ärztlichen Prioritätskriterien.
- Je nach Aufwand (vorherige Einholung notwendiger Informationen, juristische Absicherung, Umfang des Schreibens etc.) werden Ihnen „Wunsch-Gutachten“ in Orientierung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung gestellt.
Ihre Anträge auf rehabilitative Maßnahmen, Grad der Behinderung, Wiedereingliederungshilfe, Frühförderung, Erwerbsminderung, Gutachten und ärztliche Bescheinigungen diverser Art u.v.m. bearbeiten wir üblicherweise in unserer „Freizeit“. Um Zuarbeit und Vorbereitung Ihrerseits wird gebeten, unbedingt um Vorlage der entsprechenden fachärztlichen Befunde. Nicht selten haben wir von Ihren konkreten Überlegungen oder Beschwerden noch nie etwas gehört. Zeitaufwendiges Recherchieren kann dadurch vermieden, die Dauer der Bearbeitung so verkürzt werden.
Bitte sehen Sie von täglichen Nachfragen bzgl. des Bearbeitungsstandes ab. Wir melden uns bei Ihnen, wenn entsprechende Unterlagen zur Abholung bereitliegen. Die Bearbeitungszeit beläuft sich aufgrund der Vielzahl der Anfragen derzeit nicht selten auf 3-4 Wochen.
Osteopathie
Nach sorgfältiger ärztlicher Prüfung werden wir bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation und Wunsch Ihrerseits eine Empfehlung zur osteopathischen Mitbehandlung schriftlich formulieren. Hierbei handelt es sich in jedem Falle um eine Privatleistung.
Sollten Sie bereits eigenständig Termine in einer Praxis für Osteopathie vereinbart oder wahrgenommen haben und bitten im Nachgang um ein Empfehlungsschreiben, legen Sie bitte einen aussagekräftigen und leserlichen Bericht des Therapeuten vor, welchem mindestens Vorstellungsgrund sowie der erhobene osteopathische Erstbefund i.S. der detektierten Pathologie(n) nachvollziehbar zu entnehmen ist. In Zusammenschau mit diesem sowie der von uns erhobenen Anamnese und des klinischen Befundes wird dann entschieden, ob osteopathische Verfahren für Sie sinnvoll sind.
Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie
Nicht selten sind wir überrascht, wenn wir plötzlich gebeten werden, vor Aufnahme einer Psychotherapie – i.d.R. auch noch möglichst zeitnah – Auskunft zu geben, obwohl Sie beispielsweise seit vielen Monaten nicht mehr in der Praxis gewesen sind oder emotionale Beschwerden und Probleme uns gegenüber noch nie geäußert haben.
Für den Fall, dass wir noch nicht über die entsprechenden Umstände in Kenntnis gesetzt worden sind, füllen Sie bitte den Fragebogen zur Psychischen Gesundheit (PHQ-9) aus.
KRANKSCHREIBUNG
Mit Ausnahme von beruflichen Tätigkeiten im Schichtbetrieb und/oder an Wochenenden und Feiertagen kann die rückwirkende Bescheinigung über Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit (“Krankenschein”) aus rechtlichen Gründen NICHT erfolgen. Bei Beschwerden, die einen sofortigen Besuch der Praxis erschweren (z.B. massiver Brechdurchfall), müssen Sie uns dies telefonisch oder per E-Mail mitteilen und sich dann am Folgetag vorstellen.
Ähnlich verhält es sich mit der „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“, dem “Kindkrankschein”.
KINDKRANKSCHEIN
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend (=am ersten Tag der Erkrankung des Kindes), wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen müssen. Bei Erkrankung Ihres Kindes senden Sie Ihrem Arbeitgeber eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung zu. Das Original lassen Sie der Krankenkasse Ihres Kindes auf postalischem Wege unter Angabe der Versichertennummer zukommen oder laden es in einer entsprechenden App oder Online-Plattform hoch.
Informationen zum Thema erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie Krankenkasseninfo.
SCHULBEFREIUNG
Entsprechend der Schulbesuchsordnung liegt die Entschuldigungspflicht bei den Erziehungsberechtigten. Erst ab dem 6. Fehltag kann der Lehrer ein ärztliches Attest einfordern. Aufgrund dessen sind Kinderärzte aufgerufen, “Krankschreibungen” nicht mehr vor dem 6. Schulfehltag auszustellen. Sollten Patienten bzw. deren Eltern dennoch darauf bestehen, ist das Ausstellen eines entsprechenden Dokumentes nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung zu stellen.
Erstvorstellung
Planen Sie ein wenig Zeit ein.
Bitte bringen Sie Ihre Gesundheitskarte, Ihren Impfausweis, ggf. Ihren Medikationsplan sowie relevante (!) vorsortierte Befunde, auch den letzten Laborbericht, mit.
Im Idealfall haben Sie Ihre vorbehandelnde Hausarztpraxis bereits um einen Krankenblatt-Auszug gebeten. Zusätzlich bzw. alternativ erhalten Sie vergleichbare Informationen in Form der sog. Versichertenauskunft auch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Ohne diese sind Vorsorgeuntersuchungen unter Umständen erst nach sicherem Ablauf der vorgegebenen Fristen mit Beginn Ihrer Aufnahme als Patient in unserer Praxis möglich.
Sie erhalten von uns- idealerweise vor dem ärztlichen Termin- bereits Einverständniserklärungen zum Thema Datenschutz, Stammdaten, Anamnesebogen etc., die Sie bitte bearbeiten und schließlich bei uns abgeben.
Nach Ankunft in unserer Praxis erfolgt zunächst eine Patientenaufnahme durch unsere Medizinische Fachangestellte, anschließend die persönliche ärztliche Vorstellung.